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Impressum

Inhaberin: Loretta Volk
Kartäuserstr. 38
79102 Freiburg
Tel.: 0761 388 459 14
Fax: 0761 388 459 15
Mobil: 0171 96 36 223
loretta.volk@volk-immobilien.de
www.volk-immobilien.de

Webdesign & Webkonzept:

Schnebel Computertechnik
Friedenstr. 2 • D-77736 Zell a. H.
www.schnebel-computertechnik.de


Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE23264/41604

Die Firma Volk Immobilien arbeitet ausschließlich auf der Grundlage der erlaubnispflichtigen Tätigkeit des § 34c Gewerbeordnung (GewO).

Erteilt durch:
Ausstellende Behörde: Landratsamt Ortenaukreis;
77652 Offenburg, Kronenstr. 29, Tel: 0781 8059065.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Nachweis-oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der von uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf und -vermietung bleiben vorbehalten.

Der Maklervertrag mit uns /oder unserem Beauftragtem kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Kenntnis und auf der Basis des Ihnen vorliegenden Objekt Exposees und seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande.

Unsere Nachweis -/Vermittlungstätigkeit, Exposee etc. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche unsererseits Bleiben vorbehalten.

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.

Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z.B. Kauf statt Miete oder umgekehrt ), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.

Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind uns von unserem Vertragspartner mitzuteilen.

Zurückhaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtagefoderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.

Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposees mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadenersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.

Erfüllungsort und Gerichtstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.